Ambulanter Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst

Als ambulanter Pflegedienst in Charlottenburg pflegen wir Menschen dort, wo sie sich am wohlsten fühlen – in ihrem Zuhause. Dabei tragen die Vertrautheit und Geborgenheit der gewohnten Umgebung oftmals zur schnelleren Genesung bei. Zur gleichen Zeit fördert die ambulante Pflege die Eigenständigkeit pflegebedürftiger Personen, geht auf ihre individuellen Pflegebedürfnisse ein und entlastet ihre Angehörigen. 

Ambulanter Pflegedienst Flora

Unsere Leistungen

Der ambulante Pflegedienst Flora bietet Ihnen individuelle Beratung
und ein breites Angebot an Pflegedienstleistungen:

Der ambulante Pflegedienst Flora bietet Ihnen individuelle Beratung
und ein breites Angebot an Pflegedienstleistungen:

  • Verhinderungspflege
  • Behandlungspflege
  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • zusätzliche Betreuungsleistungen.


Bei Fragen zu unserem Angebot wenden Sie sich gerne direkt an uns oder stöbern Sie in unseren Medien.

Individuelle Beratung

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Versorgung und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung. Bei uns erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen sowie zur behördlichen Altenhilfe. 

Zur Kostenübernahme
Individuelle Beratung

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Versorgung und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung. Bei uns erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen sowie zur behördlichen Altenhilfe. 

Zur Kostenübernahme

INDIVIDUELLE BERATUNG

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Versorgung und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Verfügung. Bei uns erhalten Sie unter anderem Informationen zur den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen sowie zur behördlichen Altenhilfe. 

Zur Kostenübernahme

Verhinderungspflege, Urlaubspflege etc.

Sie möchten sich eine kleine Verschnaufpause gönnen oder sind terminlich verhindert und haben keine zeitlichen Kapazitäten für die Pflege Ihrer Angehörigen? Dann wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst. Dieser betreut und versorgt Pflegebedürftige, wenn Hauptpflegepersonen eine Auszeit benötigen. 

Verhinderungspflege, Urlaubspflege etc.

Sie möchten sich eine kleine Verschnaufpause gönnen oder sind terminlich verhindert und haben keine zeitlichen Kapazitäten für die Pflege Ihrer Angehörigen? Dann wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst. Dieser betreut und versorgt Pflegebedürftige, wenn Hauptpflegepersonen eine Auszeit benötigen. 

Verhinderungspflege, Urlaubspflege usw.

Laut dem Pflegeversicherungsgesetz von 2017 gelten jene Personen als „pflegebedürftig“, welche aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, ein selbstständiges Leben zu führen. Die Voraussetzung für einen Pflegebedarf ist, dass diese Einschränkung für einen Zeitraum von mindesten sechs Monaten besteht. 

Behandlungspflege
(SGB V)

Behandlungspflege (SGB V)

Behandlungspflege (SGB V)

Wir kümmern uns um die Behandlungspflege von Personen mit Pflegebedarf. Hierbei handelt es sich um durch den Haus- oder Facharzt verordnete medizinische Leistungen wie die Wundversorgung, die Verabreichung von Medikamenten, die Blutdruckkontrolle, die Versorgung von Kathetern und vieles mehr.

Wir kümmern uns um die Behandlungspflege von Personen mit Pflegebedarf. Hierbei handelt es sich um durch den Haus- oder Facharzt verordnete medizinische Leistungen wie die Wundversorgung, die Verabreichung von Medikamenten, die Blutdruckkontrolle, die Versorgung von Kathetern und vieles mehr.

Wir kümmern uns um die Behandlungspflege von Personen mit Pflegebedarf. Hierbei handelt es sich um durch den Haus- oder Facharzt verordnete medizinische Leistungen wie die Wundversorgung, die Verabreichung von Medikamenten, die Blutdruckkontrolle, die Versorgung von Kathetern und vieles mehr.

Grundpflege (SGB XI)

Die Grundpflege umfasst die pflegerische Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität von Pflegebedürftigen. Das beinhaltet beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, beim Toilettengang und Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme, beim Treppensteigen, beim Verlassen der Wohnung sowie bei anderen essenziellen Tätigkeiten. 

Die Grundpflege umfasst die pflegerische Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität von Pflegebedürftigen. Das beinhaltet beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, beim Toilettengang und Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme, beim Treppensteigen, beim Verlassen der Wohnung sowie bei anderen essenziellen Tätigkeiten. 

Grundpflege (SGB XI)

Die Grundpflege umfasst die pflegerische Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität von Pflegebedürftigen. Das beinhaltet beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, beim Toilettengang und Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme, beim Treppensteigen, beim Verlassen der Wohnung sowie bei anderen essenziellen Tätigkeiten. 

Grundpflege (SGB XI)

Die Grundpflege umfasst die pflegerische Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität von Pflegebedürftigen. Das beinhaltet beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, beim Toilettengang und Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme, beim Treppensteigen, beim Verlassen der Wohnung sowie bei anderen essenziellen Tätigkeiten.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegebedürftige Menschen sind häufig nicht mehr in der Lage, ihren eigenen Haushalt zu führen. Daher helfen wir bei sämtlichen hauswirtschaftlichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen.

Pflegebedürftige Menschen sind häufig nicht mehr in der Lage, ihren eigenen Haushalt zu führen. Daher helfen wir bei sämtlichen hauswirtschaftlichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen
(§ 45 SGB XI)

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)

Zusätzliche Betreuungsleistungen
(§ 45 SGB XI)

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)

Bei vorhandenem Pflegebedarf haben Betroffene Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuung- und Entlastungsleistungen unseres ambulanten Pflegedienstes aufgewendet werden. Darunter fällt beispielsweise die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei der Organisation des Pflegealltags.

Bei vorhandenem Pflegebedarf haben Betroffene Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuung- und Entlastungsleistungen unseres ambulanten Pflegedienstes aufgewendet werden. Darunter fällt beispielsweise die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei der Organisation des Pflegealltags.

Unsere Angebote

Wir verfügen über eine Vielzahl an Pflegeangeboten, die auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von kranken, älteren und allgemein pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind.

Zu diesen Leistungen gehören: 

✓   Die Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen zur                    Entlastung von Pflegepersonen

✓   Die Hilfe bei der Mobilisation, beispielsweise in Form           von Geh-Übungen oder Spaziergängen

✓   Die Unterstützung bei sinnvollen Tätigkeiten wie                   gemeinsames Lesen, Kochen oder Kartenspielen
   Begleitung bei Aktivitäten außerhalb des Haushaltes,         etwa bei Arzt- oder Behördenbesuchen

Wir verfügen über eine Vielzahl an Pflegeangeboten, die auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von kranken, älteren und allgemein pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind.

Zu diesen Leistungen gehören: 

✓   Die Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen zur Entlastung von Pflegepersonen

✓   Die Hilfe bei der Mobilisation, beispielsweise in Form von Geh-Übungen oder Spaziergängen

✓   Die Unterstützung bei sinnvollen Tätigkeiten wie gemeinsames Lesen, Kochen oder Kartenspielen
   Begleitung bei Aktivitäten außerhalb des Haushaltes, etwa bei Arzt- oder Behördenbesuchen

Unsere Angebote

Wir verfügen über eine Vielzahl an Pflegeangeboten, die auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von kranken, älteren und allgemein pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind.

Zu diesen Leistungen gehören: 

✓   Die Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen zur Entlastung von Pflegepersonen

✓   Die Hilfe bei der Mobilisation, beispielsweise in Form von Geh-Übungen oder Spaziergängen

✓   Die Unterstützung bei sinnvollen Tätigkeiten wie gemeinsames Lesen, Kochen oder Kartenspielen
   Begleitung bei Aktivitäten außerhalb des Haushaltes, etwa bei Arzt- oder Behördenbesuchen

Häufig Gestellte Fragen

  • Was versteht man unter ambulanter Pflege?

    Ambulante Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem eigenen Zuhause durch einen Pflegedienst unterstützt werden. Ziel ist es, den Betroffenen trotz Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstständiges und sicheres Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet, die häufig bereits einen großen Teil der Betreuung im Alltag übernehmen. Unsere Pflegekräfte unterstützen dabei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.

  • Was gehört zur ambulanten Pflege?

    Die Leistungen der ambulanten Pflege sind vielfältig. Dazu zählen unter anderem Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme. Auch medizinische Leistungen der sogenannten Behandlungspflege gehören dazu, zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder der Wechsel von Verbänden. Darüber hinaus können wir bei hauswirtschaftlichen Aufgaben helfen und die Mobilität im Alltag unterstützen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie die Organisation zusätzlicher Hilfen, beispielsweise Fahr- oder Betreuungsdienste. Wenn Angehörige die Pflege zeitweise nicht übernehmen können, kann außerdem eine sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

  • Für wen ist ambulante Pflege geeignet?

    Ambulante Pflege richtet sich an Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause leben möchten. Dazu gehören sowohl ältere Menschen als auch jüngere Personen mit körperlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Leistungen und Ablauf

  • Welche Leistungen bietet Ihr ambulanter Pflegedienst an?

    Unser ambulanter Pflegedienst bietet ein umfassendes Spektrum an Pflege- und Unterstützungsleistungen. Dazu gehören Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden und Mobilisation sowie Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Zusätzlich unterstützen wir bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Haushalt. Auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

  • Wie läuft die Pflege bei Ihnen ab?

    Zu Beginn führen wir ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir den individuellen Pflegebedarf besprechen. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen einen passenden Pflegeplan. Unsere Pflegekräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen nach Hause und übernehmen die vereinbarten Leistungen. Der Pflegeplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

  • Bieten Sie auch kurzfristige oder stundenweise Pflege an?

    Ja, wir bieten flexible Unterstützung an. Neben regelmäßigen Pflegeeinsätzen ist auch eine stundenweise Betreuung möglich. So können wir Angehörige entlasten oder kurzfristig einspringen, zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub.

  • Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

    Pflegende Angehörige haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Dazu gehören Pflegegeld, Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege. Darüber hinaus bieten wir Beratung und zeitweise Entlastung an, damit Angehörige im Pflegealltag Unterstützung erhalten.

  • Wie oft kommt ein ambulanter Pflegedienst?

    Die Häufigkeit der Pflegeeinsätze richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Unsere Pflegekräfte können einmal täglich, mehrmals täglich oder nur an bestimmten Tagen in der Woche kommen. Die Einsätze werden individuell mit Ihnen abgestimmt.

Kontakt und Organisation

  • Wie kann ich ambulante Pflege bei Ihnen beantragen?

    Sie können uns telefonisch unter 030 / 308 23 596 oder 030 / 308 23 597 kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen. Wir vereinbaren anschließend ein kostenloses Beratungsgespräch, klären den Pflegebedarf und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.

  • Wie schnell kann die Pflege beginnen?

    In vielen Fällen kann die Versorgung innerhalb weniger Tage beginnen. Wir bemühen uns, möglichst schnell eine passende Lösung für Ihre Situation zu finden.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

    In der Regel benötigen wir den Bescheid über den Pflegegrad, die Versichertenkarte der Kranken- und Pflegekasse sowie gegebenenfalls ärztliche Verordnungen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen organisatorischen Fragen.

  • Kann ich die Pflege jederzeit anpassen oder kündigen?

    Ja, die Pflegeleistungen können jederzeit an Ihren aktuellen Bedarf angepasst werden. Eine Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen möglich. Auch wenn Sie zu einem anderen Pflegedienst wechseln möchten, unterstützen wir Sie gerne.

Pflegeversicherung und gesetzliche Regelungen

  • Was ist ein Pflegegrad?

    Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag benötigt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegebedarf beurteilt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

  • Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert?

    Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Unterstützungsbedarf steigt, kann ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden. Dadurch können zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Kosten und Finanzierung der ambulanten Pflege

  • Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

    Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden und wie häufig unsere Pflegekräfte zu Ihnen kommen. Ein Teil der Kosten wird in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir eine transparente Kostenübersicht.

  • Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegesachleistungen für ambulante Pflege, Pflegegeld für Angehörige, der Entlastungsbetrag sowie Leistungen für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

  • Was sind Pflegesachleistungen?

    Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Die Kosten werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

  • Was ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro?

    Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, Betreuung oder andere entlastende Leistungen verwendet werden.

  • Was ist Verhinderungspflege?

    Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit – kann die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Die Pflegekasse stellt dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.

Organisation der Pflege

  • Kann ich meinen Pflegedienst frei wählen?

    Ja. Pflegebedürftige haben in Deutschland freie Wahl des Pflegedienstes. Sie können jederzeit einen Pflegedienst auswählen oder auch wechseln.

  • Muss ich einen Pflegegrad haben, um ambulante Pflege zu erhalten?

    Nein. Auch ohne Pflegegrad können Sie Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch zunächst privat getragen werden. Wir beraten Sie gerne, wie ein Pflegegrad beantragt werden kann.

  • Übernimmt der Pflegedienst auch Arztbesuche oder Besorgungen?

    Je nach Bedarf können wir Sie auch bei organisatorischen Aufgaben unterstützen, zum Beispiel bei Terminvereinbarungen oder der Organisation von Transportdiensten.

  • Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

    Wir versuchen, möglichst feste Bezugspersonen einzuplanen. Dadurch entsteht Vertrauen und die Pflege kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

  • Bieten Sie auch Hilfe im Haushalt an?

    Ja, unsere Mitarbeiter können Sie auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege oder das Zubereiten von Mahlzeiten.

Ambulanter Pflegedienst Flora

Kostenlose und unverbindliche Beratung unter

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