FAQ –
Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegeleistungen und betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke.

Häufige Fragen Ambulanter Pflegedienst Flora
Ambulanter Pflegedienst Flora

Was ist der Unterschied zwischen
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Was ist der Unterschied zwischen
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, stehen vor vielen Herausforderungen. Oftmals müssen sie berufliche und andere Verpflichtungen neben der häuslichen Pflege bewältigen. Aus diesem Grund können sie nicht jede Minute Ihres Lebens für die Versorgung und Betreuung Ihrer Liebsten mit Pflegebedarf aufopfern. Deswegen gibt es Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Pflegepersonen zielgerichtet unter die Arme greifen.

Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, stehen vor vielen Herausforderungen. Oftmals müssen sie berufliche und andere Verpflichtungen neben der häuslichen Pflege bewältigen. Aus diesem Grund können sie nicht jede Minute Ihres Lebens für die Versorgung und Betreuung Ihrer Liebsten mit Pflegebedarf aufopfern. Deswegen gibt es Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Pflegepersonen zielgerichtet unter die Arme greifen.

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Darunter fallen die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege, welche sich in folgenden Merkmalen unterscheiden:

  • Verhinderungspflege

    Wenn ein Pflegebedürftiger für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten durch ein Familienmitglied oder einen anderen Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt wurde, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Daneben muss der zu Pflegende mindestens die zweite Stufe der fünf Pflegegrade aufweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Antragstellung bei der jeweiligen Pflegekasse. Anschließend wird die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stunden- oder tageweise erbracht. Diese Pflegeleistung findet ausschließlich zu Hause bei der Person mit Pflegebedarf statt.

  • Kurzzeitpflege

    Bei der Kurzzeitpflege entfällt die sechsmonatige Pflegefrist für Angehörige. Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege erfordert ebenso wie die Verhinderungspflege eine Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse. Diese kann kurzfristig und sogar rückwirkend erfolgen. Anders als bei der Verhinderungspflege findet die Versorgung und Betreuung des Pflegebedürftigen allerdings nicht in den vertrauten vier Wänden, sondern in einem Pflegeheim statt. Er wird dort für einen begrenzten Zeitraum stationär aufgenommen.

  • WARUM EINE WOHNGEMEINSCHAFT FÜR SENIOREN MIT DEMENZERKRANKUNG?

    Eine Wohngemeinschaft ermöglicht Senioren mit Demenzerkrankung ein möglichst selbstständiges Leben in gemeinschaftlicher Geselligkeit bei geringen Mietkosten. Das schützt Demenzkranke vor sozialer Isolation und Einsamkeit. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet, da eine Betreuung rund um die Uhr stattfindet. 

  • WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN BEI DER BETREUTEN WOHNGEMEINSCHAFT?

    Die Kosten der Wohngemeinschaft setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu gehören die Mietkosten inklusive Nebenkosten, die Haushaltskosten für die Wohnungsreinigung und das Einkaufen von Lebensmitteln sowie Ausgaben für persönliche Bedürfnisse wie Friseur oder Pediküre. Hinzu kommen Rücklagen für Anschaffungen und Instandhaltungen sowie der Eigenanteil für Pflege- und Betreuungskosten laut Pflegevertrag.


    Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. 


    Wir beraten Sie persönlich zu Pflegeleistungen und Erstattungsmöglichkeiten durch die Pensions- und Krankenkassen.

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Kostenlose und unverbindliche Beratung unter

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